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Interne Dokumentation

Die interne Dokumentation entspricht der kompletten technischen Dokumentation die zu einer etwaigen Überprüfung durch zuständige nationale Behörden vorhanden sein muss. Die genaue Definition der geforderten internen Dokumentation ist in der jeweils gültigen EG-Maschinenrichtlinie aufgeführt.

Sie besteht in der Regel aus:
- Pflichtenheft (Aufgabenstellung)
- Versuchsergebnisse
- Fertigungszeichnungen und Stücklisten
- Berechnungen
- Gesamtplan der Maschine/Anlage
- Liste der angewandten Normen
- Risikobeurteilung (Gefahrenanalyse)



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